„Civis Romanus sum“ soll der Apostel Paulus seinen Häschern entgegen geschleudert haben, als Sie ihn fesseln und auspeitschen wollten (Apostelgeschichte 22). Er sei Bürger Roms, ja: als Römer geboren! „Sofort ließen die, die ihn verhören sollten, von ihm ab. Und der Oberst erschrak, als er erfuhr, dass es ein Römer war, den er hatte fesseln lassen.“
In seinem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung nimmt Maximilian Steinbeis Bezug auf diese Geschichte, um das Verhältnis freier Bürger auch gegenüber staatlicher Autorität zu verdeutlichen. Und er sieht die Bürgerschaft der Europäischen Union als eine Quelle von Selbstbewusstsein: Civis Europaeus sum!
Im Sinne der traditionellen Rechtsordnung aber auch der Subsidiarität sei es selbstverständlich zunächst Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die Rechte ihrer Bürger zu schützen. Wo ein Staat aber an diesem Punkt versage, müssten und dürften nach einem Gutachten des Heidelberger Europarechtlers Armin von Bogdandy europäische Gerichte eingreifen, wenn die Garantien der Grundrechtecharta Substanz haben sollten.
Am konkreten Beispiel: Wo der ungarische Staat dabei versage, die Presse- und die Informationsfreiheit zu garantieren, habe die Europäische Union ganz selbstverständlich die Pflicht, die Rechte ungarischer Bürger zu schützen, eben weil die Bürger Ungarns auch EU-Bürger sind.
Der Gedanke fasziniert: Wir alle haben unveräußerliche Rechte, zu deren Garantie unser Heimatland einerseits verpflichtet ist, die notfalls aber auch gegen von ihm geschaffene Strukturen durchgesetzt werden können. Eben weil jeder von uns sagen kann: „Civis Europaeus sum!“