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Zum Umgang mit der AfD

Die AfD kann umso hemmungsloser herumheulen, je weniger Verantwortung sie hat. Insofern ist es selbstverständlich sinnvoll, zu debattieren, wie man mit ihr umgeht. Sie ist massiv im Bundestag vertreten und damit müssen wir leben, dazu aber drei Punkte von meiner Seite:

1.) Wenn eine Partei offenkundig und wenig kaschiert mit den Diensten von Chinesen und Russen zusammenarbeitet und damit bewusst und gezielt unsere Resilienz untergräbt, dann darf man sie selbstverständlich nicht in die Nähe sicherheitsrelevanter Informationen lassen. Da hat Kiesewetter völlig recht.

2.) An der Darstellung Spahns und Kretschmers stört mich, dass sie die falsche Darstellung der AfD wiederholt und damit festigt. Die AfD hat alle Rechte einer Fraktion im Bundestag. Wie alle anderen kann sie aber Kandidaten immer nur vorschlagen, die das Vertrauen einer Mehrheit finden müssen. Anders als die AfD es sonst (faktenwidrig!) beklagt, hier aber wünscht, werden Ämter unter den Parteien nicht verteilt.

Nachdem wir in Thüringen gesehen haben, wie dreist sich ein Sitzungsleiter dort über die Geschäftsordnung und die Verfassung gestellt hat, ist Vorsicht völlig angebracht. Wer sieht, was die AfD im Bundestag regelmäßig veranstaltet, mag auch niemandem von denen zutrauen, die Geschäftsordnung durchzusetzen. Außerdem gibt es zur Absicherung der Unabhängigkeit keine Regelungen zur Entlassung von Mitgliedern des Parlamentspräsidiums. Insofern muss man erst recht vorsichtig sein.

AfD-Ausschussvorsitzende hatten wir schon einmal 2017-21. Meinem direkten Mitbewerber Münzenmaier im Wahlkreis 209 wird im Tourismusausschuss eine damals durchaus korrekte Sitzungsleitung bescheinigt, auch wenn seine persönliche Eignung aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit angezweifelt wurde. Auch schaffte er immer mal wieder sehr seltsame Bezüge zwischen dem Ausschussthema und der Migration. Boehringer versuchte im Finanzausschuss immer wieder, seine Position politisch zu nutzen und den Ausschuss im eigenen Sinn zu steuern, was der Aufgabe eines Sitzungsleiters nicht entspricht. Brandner wurde im Rechtsausschuss des Amtes enthoben, weil er wiederholt mit antisemitischen und anderen menschenverachtenden Aussagen aufgefallen war.

Hier soll, darf und muss sich jeder Ausschuss die Kandidaten sehr genau anschauen und hat – wie vom Verfassungsgericht bestätigt – selbstverständlich die Freiheit und die Pflicht, einen geeigneten Vorsitz zu wählen.

3.) Selbstverständlich kann eine Koalition nur dann stabil sein, wenn sie vertrauensvoll zusammenarbeitet. Insofern müssen sich CDU/CSU und SPD in jedem Gremium gut abstimmen. Deswegen hielte ich es für absolut nicht hilfreich, solche Fragen bewusst als einem Konflikt mit der SPD zu inszenieren. Beide künftigen Regierungafraktionen haben ein Interesse daran, die AfD auszubremsen und ihr keine Profilierungsmöglichkeiten zu bieten. Aufgrund der Wählerwanderungen zum Beispiel in der Westpfalz und im Donnersbergkreis betrifft das gerade auch die SPD.

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Autor

Diplom-Ökonom, Diplom-Politologe, MSc. in European Accounting and Finance Geschäftsführer bei polyspektiv, Vorstandsmitglied bei der EBD Wohnhaft in Berlin und in der Pfalz